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   LG Halle, 31.03.2011 - 5 O 1342/10   

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https://dejure.org/2011,62253
LG Halle, 31.03.2011 - 5 O 1342/10 (https://dejure.org/2011,62253)
LG Halle, Entscheidung vom 31.03.2011 - 5 O 1342/10 (https://dejure.org/2011,62253)
LG Halle, Entscheidung vom 31. März 2011 - 5 O 1342/10 (https://dejure.org/2011,62253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 4 EEG 2004, § 13 Abs 1 EEG 2004
    Erdschlusskompensation bei Anschluss einer Windkraftanlage an das Stromnetz: Kostentragungspflicht des Stromnetzbetreibers

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur rechtlichen Einordnung von Erdschlusskompensationsmaßnahmen nach EEG 2004 Landgericht Halle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14

    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der

    Eine Erweiterung der ESKA der Beklagten wäre kosten- und insbesondere zeitaufwendig gewesen (50.000 ?, vgl. Prot. 2014, S. 5; ein Jahr Anschlussverzögerung, vgl. Prot. 2014, S. 6); eine Verzögerung der Ersteinspeisung um mindestens ein Jahr hätte dem als dringlich vorgebrachten Anschlussbegehren der Klägerin widersprochen (ebenso LG Halle, Urteil v. 31.03.2011, 5 O 1342/10, ZNER 2011, 652 mit fehlerhaftem redaktionellen Leitsatz, rechtskräftig geworden durch Rücknahme der Berufung im Rechtsstreit 2 U 68/11 OLG Naumburg nach entsprechenden gerichtlichen Hinweisen ; a.A. LG Mainz, Urteil v. 13.11.2006, 4 O 286/05, RdE 2007, 246; LG Duisburg, Urteil v. 15.08.2011, 2 O 461/10, ZNER 2011, 651 ohne eigene Begründung ).
  • OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 69/14

    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der

    Eine Erweiterung der ESKA der Beklagten wäre kosten- und insbesondere zeitaufwendig gewesen (50.000 ?, vgl. Prot. 2014, S. 5; ein Jahr Anschlussverzögerung, vgl. Prot. 2014, S. 6); eine Verzögerung der Ersteinspeisung um mindestens ein Jahr hätte dem als dringlich vorgebrachten Anschlussbegehren der Klägerin widersprochen (ebenso LG Halle, Urteil v. 31.03.2011, 5 O 1342/10, ZNER 2011, 652 mit fehlerhaftem redaktionellen Leitsatz, rechtskräftig geworden durch Rücknahme der Berufung im Rechtsstreit 2 U 68/19 OLG Naumburg nach entsprechenden gerichtlichen Hinweisen ; a.A. LG Mainz, Urteil v. 13.11.2006, 4 O 286/05, RdE 2007, 246; LG Duisburg, Urteil v. 15.08.2011, 2 O 461/10, ZNER 2011, 651 ohne eigene Begründung).
  • LG Kassel, 16.12.2013 - 11 O 4091/13
    Soweit die Beklagte schließlich unter Bezugnahme auf das Urteil des LG Halle vom 31.03.2011 (Az.: 5 O 1342/10) geltend macht, es habe schon begrifflich kein "Ausbau" stattgefunden, kommt es darauf nicht an.
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